Rechtsprechung
KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umstellung der Wärmeversorgung von der mit Öl betriebenen Heizanlage auf "Wärmecontracting" mit Gasversorgung während des laufenden Mietverhältnisses; Abrechnung der Heizkosten nach eigenmächtiger Umstellung der Wärmeversorgung durch den Vermieter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine volle Umlegung der Heizkosten bei Umstellung auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535
Umstellung der Wärmeversorgung während des laufenden Mietverhältnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umstellung der Wärmeversorgung auf "Wärmecontracting"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Eigenmächtige Umstellung von Öl auf Gas - nur ohne zusätzliche Kosten!
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Heizkostenabrechnung nach Umstellung auf Wärmecontracting (2)
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Wärmecontracting während des laufenden Mietverhältnisses
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Umstellung der Wärmeversorgung während des laufenden Mietverhältnisses nur mit Zustimmung der Mieter möglich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umstellung auf Wärmecontracting (IMR 2007, 316)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 25.10.2006 - 205 C 207/06
- KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04
Zustimmungsbedürftigkeit des Wärmecontracting während laufenden Mietverhältnisses
Auszug aus KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06
Zwar wäre eine Abrechnung der Heizkosten nach der - eigenmächtigen - Umstellung dann möglich, wenn diese keine zusätzlichen Kosten für den Beklagten zu 1) verursacht hätte, wobei insbesondere Investitionskosten außer Betracht zu bleiben haben (BGH, Urt. v. 6.4. 2005 VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776, 177). - BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 153/03
Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen
Auszug aus KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06
Damit sind die auf der Grundlage des "Wärmecontracting" erstellten Heizkostenabrechnungen nicht ordnungsgemäß, so dass schon aus diesem Grund die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen (BGH, Urt. v. 15.3. 2006 - VIII ZR 153/03, GE 2006, 838 = WuM 2006, 256; vgl. auch hierzu juris PR-MietR 18/2006, Anm. 2, Lammel). - BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 153/05
Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil
Auszug aus KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06
Damit sind die auf der Grundlage des "Wärmecontracting" erstellten Heizkostenabrechnungen nicht ordnungsgemäß, so dass schon aus diesem Grund die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen (BGH, Urt. v. 15.3. 2006 - VIII ZR 153/03, GE 2006, 838 = WuM 2006, 256; vgl. auch hierzu juris PR-MietR 18/2006, Anm. 2, Lammel).
- LG Berlin, 31.10.2011 - 67 S 13/11
Aufschlüsselung Wärmecontractingkosten nach Umstellung der Wärmeversorgung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss der Vermieter den nicht umlagefähigen Preisbestandteil des Grundpreises gesondert ausweisen, so dass eine Differenzierung nach Betriebs-, Verbrauchs- und Investitionskosten möglich ist, damit für den Mieter eindeutig erkennbar ist, dass er nicht mit zusätzlichen Kosten nach der Umstellung des Betriebs der Wärmeversorgung auf Wärmecontracting belastet ist (BGH, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04; BGH Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 153/05; Kammergericht, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 8 U 195/06).